Die Rheinufersäuberung findet wie geplant am 29.März 2014 statt! Sammler bleiben allerdings auf den befestigten Wegen!

Dies ist der Kompromiss einer längeren Diskussion zwischen dem BAB und dem beim Landrat in Mettmann angesiedelten „Amt für Wirtschaftsförderung  und Planung“.

Die Rheinufersäuberung findet wie geplant am 29.März 2014 statt! Sammler bleiben allerdings auf den befestigten Wegen!

Dies ist der Kompromiss einer längeren Diskussion zwischen dem BAB und dem beim Landrat in Mettmann angesiedelten „Amt für Wirtschaftsförderung  und Planung“.

Mit Mail vom 24. Januar 2014 untersagte der Landrat, Thomas Hendele, dem BAB die am 29. März geplante Rheinufersäuberung. Grund: Schutz der brütenden Wasservögel im Naturschutzgebiet nach dem 28.2. des Jahres.

Mit diesem Kompromiss kann der BAB leben. Es ist genau der Kompromiss, der dem Kreis Mettmann von Seiten des BAB vorgeschlagen wurde. Dieser Kompromiss kam allerdings erst zustande, nachdem sowohl die Rheinische Post als auch die Westdeutsche Zeitung, aber auch der WDR 2 und die aktuelle Stunde im Regional-TV WDR 3, darüber berichtet haben.

Die „Posse um den Baumberger Dreck-Weg-Tag“, so die Zusammenfassung der Presse, kann man erst richtig verstehen, wenn man anfängt, nachzudenken:

  •  Die Rheinufersäuberung wird seit über 30 Jahren vom BAB in Zusammenarbeit mit Baumberger Vereinen/Gruppierungen und Einzelpersonen durchgeführt. Neben der Zielsetzung des tonnenweisen Dreckeinsammelns ist die allgemeine Stärkung des Umweltbewusstseins nicht zu unterschätzen. Die Stadt Monheim unterstützt seit vielen Jahren diese Aktion.
  • In den Anfangsjahren fand die Rheinufersäuberung im April des Jahres statt, dann seit vielen Jahren bis heute im März. Der Termin „spätestens im März“ wurde vor einigen Jahren noch einmal durch ein Schreiben des Kreises bestätigt. Jetzt gilt als spätester Termin Ende Februar. Das entspricht wohl auch dem gesetzlichen Schutz der Naturschutzgebiete. Insofern scheint das klar zu sein. Hier ist jedoch anzumerken, dass in vielen Jahren das „große Hochwasser“, das den überwiegenden Teil des Unrats anschwemmt, in der ersten Märzhälfte kommt.
  • Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Naturschutz und Landschaftsschutz. Die strengeren Regelungen gelten für den Naturschutz.
  • Seit einigen Jahren schon organisiert der  BAB die Rheinufersäuberung zusammen mit dem Urdenbacher Bürgerverein. In Urdenbach ist stärker Landschaftsschutz, in Baumberg mehr Naturschutz. Für Urdenbach legt das die Stadt Düsseldorf fest, in Baumberg entscheidet das der Kreis Mettmann, scheinbar beide unabhängig voneinander.
  • Es gibt eine Landkarte, wo die Naturschutzgebiete in den Kämpen mit „rot“ und die Landschaftsschutzgebiet mit „grün“ markiert sind. Für den Laien ist das kaum zu verstehen. „Rot“ und „grün“ gehen nämlich nahtlos ineinander über. Oder wie eine der Zeitungsredaktionen in einem Gespräch mit dem BAB ausdrückte: „Woher wissen die brütenden Wasservögel, wo „grün“ anfängt und „rot“ aufhört?“ Mit anderen Worten: Nicht praktikabel!   Diese Karte stellte der Kreis dem BAB auch zur Verfügung.
  • Das sieht selbst der Kreis Mettmann so. Zitieren wir noch einmal die Presse. „Karl Friebe (das ist der zuständige Mitarbeiter in Mettmann) räumt ein, dass er es selbst kurios findet, dass Landschaftsschutz- und  Naturschutzgebiet nahtlos aneinandergrenzen, aber  ‚da sind nun einmal verschiedene Behörden zuständig. ‘ Für den gemeinsamen ‚Dreck-Weg-Tag‘ gelten also auch unterschiedliche Spielregeln. Die Düsseldorfer dürfen zum Aufräumen die Wege verlassen, die Baumberger nicht.“ Schöner kann man das nicht zusammenfassen.
  •  Besonders stört die Art und Weise der Kommunikation und das Selbstverständnis des Kreises Mettmann. Der Presse war auch zu entnehmen, was den Kreis an dem gesamten Fall letztendlich so stört. Wir zitieren noch einmal die Presse: „Wir haben immer erst im Nachhinein erfahren, dass so eine Veranstaltung stattgefunden hat“ , sagt Karl Friebe von der Unteren Landschaftsbehörde. „Sonst hätten wir sicherlich schon vorher was gesagt“. Fast identisch äußert sich auch die Sprecherin des Kreises in der Presse. Kommentar: Warum sucht denn der Kreis nicht proaktiv die Diskussion mit dem BAB, wenn er es sowieso schon seit Jahren weiß, sondern schreibt ein auf Gesetze und Paragraphen bezogenes Mail des Verbotes und der Reglementierung? Ein persönliches Gespräch wäre besser gewesen. So entsteht der Eindruck einer „zentral regierenden“ Instanz, die bürgerfern „die Dinge durchsetzt“.

Fazit:

Der BAB dankt dem Kreis Mettmann und allen Beteiligten für die gezeigte Flexibilität. Die objektive Berichterstattung der Presse hat geholfen. Die Unterstützung aus der Baumberger Bevölkerung war beeindruckend. Allerdings bleiben einige offene Punkte, die schwer zu verstehen und zu vermitteln sind. Der BAB wird deshalb in den nächsten Wochen das persönliche Gespräch mit dem Kreis Mettmann suchen, um Missverständnisse für die Zukunft auszuräumen.