Laut Satzung ist der BAB verpflichtet, die Hauptversammlung bis Ende März des Folgejahres durchzuführen. In diesem Jahr ist die Hauptversammlung des BAB am 21.März 2018 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus. Die BAB-Mitglieder sind natürlich schon länger schriftlich eingeladen. Willkommen sind aber auch Nicht-Mitglieder, die die Gelegenheit nutzen möchten, sich über die Aktivitäten und Aktionen des BAB zu informieren. Den offenen Dialog und die gut funktionierende Kommunikation sind hierbei sehr geschätzt. Ideen und Anregungen werden gerne aufgegriffen. Neben den üblichen „Formalien“ sind folgende Punkte sicherlich von allgemeinem Interesse: Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!