SchwesterMediatrix Am 2.Oktober referierte Schwester Mediatrix über die beiden Vollmachten. Ein nicht ganz einfaches Thema. Wer beschäftigt sich schon gerne mit der Situation, dass er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Keiner, dennoch ist es notwendig, weil es jeden betreffen kann. Keiner kann das für sich ausschließen. Schwester Mediatrix, in der Ordenskleidung der Franziskanerinnen zu Olpe erschienen, stellt sich zunächst einmal selbst vor. Nur stichwortartig: Mitglied des Ordens seit Jahrzehnten schon und dort in hoch leitender Funktion tätig, heute noch Vorsitzende der Maria-Theresia-Bonzel-Stiftung, Gründerin der Hospizbewegung in Langenfeld, damit auch für Monheim zuständig, langjährige Erfahrungen in der Betreuung vom Tode gekennzeichneter Menschen. Spätestens hier wird jedem Besucher klar, was er zu erwarten hat: Keinen formal-abstrakten juristischen Vortrag, sondern eine praxisnahe, authentische Behandlung der Thematik mit vielen Beispielen und Erläuterungen. Trotz langem Wochenende und dem Ernte-Dank-Fest in Urdenbach erscheinen über 40 interessierte Bürgerinnen und Bürger, die meisten aus Baumberg. Nicht nur Ältere, sondern auch Jüngere! Schwester Mediatrix behandelt das Thema anhand einer sechsseitigen, ganz konkreten Patientenverfügung. Titel dieser Patientenverfügung: „Sie sollen gehört werden, wenn andere für Sie entscheiden.“ Das Grundsätzliche dieser Verfügung lautet: „Ich erwarte, dass die natürlichen Grenzen akzeptiert werden und der Prozess des Sterbens nicht künstlich verlängert wird. Diese Patientenverfügung liegt bereits in 10.Auflage vor und ist jedes Mal aufgrund neuerer Erkenntnisse angepasst worden. Erst kürzlich gab es eine Gerichtsentscheidung in Deutschland, nach der es nicht mehr ausreicht, in der Patientenverfügung allgemein zu formulieren, man wolle keine lebensverlängernden Maßnahmen. Dies muss konkret beschrieben werden. Eine Forderung, die die hier erläuterte Verfügung schon vorher beinhaltete. Sonnenwendfeuer Schwester Mediatrix erläutert dies anhand von insgesamt 14 unterschiedlichen Punkten. Diese können, sofern für den Einzelnen relevant, einfach angekreuzt werden. Nicht relevante Sachverhalte werden einfach durchgestrichen. Natürlich können auch individuelle Bemerkungen zusätzlich aufgenommen werden. Wichtig: Dies gilt alles nur für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann! Auch dieser Fall wird in der Patientenverfügung ausführlich in 5 Unterpunkte behandelt. Besonders wichtig: Manches wird nur durch Beispiele so richtig nachvollziehbar, von denen die Referentin viele persönlich beschreibt. Hoch lebendig und zum Nachdenken über sich selbst anregend. Die diskutierte Patientenverfügung enthält auch eine einseitige Vorsorgevollmacht. Für den Fall, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bevollmächtigt man eine Person des Vertrauens, die das dann übernimmt. Diese Vollmacht umfasst die Befugnisse und das Recht zur Einwilligung in ärztliche Maßnahmen wie Untersuchungen, ärztliche Eingriffe und Therapien, das Recht auf Aufenthaltsbestimmung sowie das Mitspracherecht bei der Art der Unterbringung oder bei der Anwendung notwendiger Fixierungen oder anderer Bewegungseinschränkungen. Anschließend gibt es ein Beiblatt zur Patientenverfügung, in dem man eine Reihe persönlicher Themen niederlegen kann wie zum Beispiel persönliche Wünsche an die Pflegenden. Abschließend eine kleine, übersichtliche Notfallkarte mit den wichtigsten Informationen für Fremde. Insgesamt eine hochinteressante und extrem informative Veranstaltung, sehr praxisbezogen mit vielen Beispielen und Erläuterungen. Die Veranstaltung dauert über 2 Stunden und keiner der Besucher ist vorhergegangen. Herzlichen Dank an Schwester Mediatrix und Ihre Bereitschaft, an einem Sonntagvormittag ins Baumberger Bürgerhaus zu kommen. Zum Schluss noch die Kontaktdaten der Hospizbewegung St. Martin e.V, an die man sich, sofern Hilfe benötigt wird, wenden kann: Wir werden versuchen, noch einige Exemplare der Patientenverfügung von der Hospizbewegung zu erhalten. Die Teilnehmer der Veranstaltung können diese dann unter „helmut_heymann@de“ (Unterstrich) oder Tel.: 02173/61922 abfordern.